Erklärung zur Barrierefreiheit

Aktualisiert am 25.06.2025

Abschnitt 1

360 Payment Solutions S.p.A. (Muttergesellschaft) und VERAG 360 GmbH verpflichten sich, die Website gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 106 vom 10. August 2018, mit dem die Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wurde, barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.verag360.com

Status der Konformität:

Diese Website entspricht teilweise den Anforderungen in Anhang A der Norm UNI EN 301549:2018 (WCAG 2.1) und den Anforderungen in Anhang A DM 5. Juli 2005 (WCAG 2.0) aufgrund der unten aufgeführten Fälle von Nichtkonformität.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes Nr. 4 vom 9. Januar 2004 nicht barrierefrei.

Bilder: Einige Bilder sind möglicherweise ohne ausreichend beschreibenden Alternativtext vorhanden (Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-textueller Inhalt), was ein vollständiges Verständnis durch Nutzer mit Sehbehinderungen verhindern kann.

Datenvisualisierungen und interaktive Karten: Datenvisualisierungen in Form von Karten und anderen komplexen interaktiven Elementen sind möglicherweise nicht vollständig verständlich oder mit assistiven Technologien navigierbar (Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-textuelle Inhalte und 4.1.2 – Name, Rolle, Wert).

Dies kann den Zugang zu Informationen für Nutzer mit Sehbehinderungen oder Nutzer, die die Tastaturnavigation verwenden, einschränken.

Multimedia-Inhalte: Es kann Videoinhalte ohne Untertitel oder Audioinhalte ohne angemessene Transkriptionen geben (Erfolgskriterium 1.2.2 – Untertitel), wodurch sie für Nutzer mit Hörbehinderungen unbrauchbar sind.

Textinhalt und Struktur: Es kann Probleme mit der Organisation von Informationen und semantischen Beziehungen innerhalb von Textinhalten geben (Erfolgskriterium 1.3.1 – Informationen und Beziehungen), die Benutzer, die assistive Technologien verwenden, daran hindern können, den Inhalt zu verstehen.

Farben und Kontrast: Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie zwischen wichtigen Grafiken und dem Hintergrund entspricht möglicherweise nicht den Mindestanforderungen (Erfolgskriterium 1.4.3 – Mindestkontrast), was das Lesen für Nutzer mit Sehbehinderungen erschwert.

PDF-Dokumente: PDF-Dateien auf dieser Website wurden möglicherweise nicht barrierefrei erstellt, sodass ihr Inhalt möglicherweise nicht von Bildschirmleseprogrammen gelesen werden kann oder ihre Struktur nicht navigierbar ist (Erfolgskriterium 1.1.1 – Nicht-Text-Inhalte, 1.3.1 – Informationen und Beziehungen).

Tastaturinteraktion: Einige Bereiche der Website sind nicht vollständig barrierefrei oder mit der Tastatur allein navigierbar (Erfolgskriterium 2.1.1 – Tastatur). Beispielsweise ist das Hauptmenü der Website nicht mit der Tastatur allein bedienbar, was die Navigation für Benutzer erschwert, die keine Maus oder ein ähnliches Gerät verwenden können. Einige Karussells verfügen möglicherweise nicht über eindeutige Schaltflächen zur Navigation (z. B. zum Vor- oder Zurückblättern), was die Erkundung der Inhalte erschwert.

Automatisch bewegte Inhalte: Elemente wie Karussells und animierte Illustrationen bewegen sich automatisch, ohne dass eine Möglichkeit zum Anhalten oder Stoppen vorhanden ist (Erfolgskriterium 2.2.2 – Anhalten, Stoppen, Ausblenden).

Dies kann für Benutzer, die mehr Zeit zum Lesen oder zur Interaktion mit den Inhalten benötigen, Schwierigkeiten verursachen und für Menschen mit Aufmerksamkeitsdefiziten problematisch sein.

Effiziente Navigation: Der Website fehlen möglicherweise Schnelllinks, um zum Hauptinhalt zu springen oder wiederholte Navigationsblöcke (wie Menüs und Überschriften) zu vermeiden (Erfolgskriterium 2.4.1 – Blöcke überspringen). Dieser Mangel kann die Navigation für Benutzer, die eine Tastatur oder assistive Technologien verwenden, verlangsamen und ermüdend machen.

Sichtbarer Fokus: Einige interaktive Elemente zeigen keine eindeutige visuelle Anzeige an, wenn sie über die Tastatur oder andere alternative Navigationsmethoden anstelle der Maus ausgewählt werden. Dadurch können Benutzer nicht ohne Weiteres erkennen, welches Element gerade aktiv ist (Erfolgskriterium 2.4.7 – Sichtbarer Fokus).

360 Payment Solutions S.p.A. setzt sich aktiv für die Verbesserung der Barrierefreiheit seiner digitalen Angebote durch kontinuierliche Überwachung und die Umsetzung gezielter technischer Maßnahmen ein. Die Überwachung schließt jedoch nicht aus, dass zusätzlich zu den bereits angegebenen Elementen weitere nicht konforme Elemente vorhanden sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21. Juni 2025 erstellt.

Die hierin enthaltenen Informationen stammen aus einer Selbstbewertung, die direkt vom Anbieter mit Hilfe automatischer Tools (RAMP of Accessible Web) und manueller Überprüfungen durchgeführt wurde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tests mit Tastaturnavigation, Screenreadern und Bildschirmvergrößerungen.

Dieser Überprüfungsprozess umfasste die wichtigsten Benutzerpfade der Website und die gängigsten Arten von Seitenvorlagen.

Wie Sie Meldungen senden können und Kontaktdaten des Anbieters

Wenn Sie bei der Nutzung dieser Website Probleme mit der Barrierefreiheit feststellen oder eine Meldung machen möchten, können Sie sich unter Angabe folgender Informationen an 360pay@360pays.com wenden:

  • URL der Webseite, die Gegenstand der Meldung ist
  • Klare und präzise Beschreibung des aufgetretenen Problems

So senden Sie Meldungen an die Behörde

Bei einer unbefriedigenden Antwort oder wenn innerhalb von dreißig Tagen nach der Meldung oder Anfrage keine Antwort erfolgt, kann der Betroffene eine Meldung über den folgenden Link weiterleiten: https://dsb.gv.at/eingabe-an-die-dsb/beschwerde?utm_source=chatgpt.com

Über uns

Die VERAG 360 GmbH ist eine der führenden Vermittler europaweiter Mautsysteme und Tankkarten für den Schwerverkehr.

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